Frauenspezifische Gründungsförderung als Instrument staatlicher Beschäftigungs- und Gleichstellungspolitik – eine kritische Analyse – Mareike Deutschmann
Abstract
Diskussionsgegenstand dieser Arbeit stellen finanzielle Gründungsfördermaßnahmen dar, die sich speziell an potenzielle Unternehmerinnen wenden. Dabei soll untersucht werden, ob solche Maßnahmen dazu geeignet sein können, die vom Staat anvisierten Ziele in Form von Beschäftigungs- und Gleichstellungseffekten zu erreichen. Zunächst stellt ein Überblick über den Stand der empirischen Gründerinnenforschung die Fördernotwendigkeit sowie die staatliche Begründung des Förderansatzes dar. Die anschließende Gegenüberstellung von Förderprogrammen und Förderzielen soll klären, ob hier Übereinstimmung herrscht oder Diskrepanzen auftreten. Den Abschluss bildet die Diskussion eines alternativen Ansatzpunktes der Förderung, um die Bestimmung von Fördernotwendigkeiten und somit auch die Förderprogramme effizienter gestalten zu können. Auf Grundlage verschiedener empirischer Untersuchungen kann nachgewiesen werden, dass Frauen nicht nur seltener ein eigenes Unternehmen gründen; wenn sie es tun, zeigen sich im Vergleich zu männlichen Unternehmensgründungen auch Unterschiede in Ressourcenausstattung, Größe und Erfolgschancen der Betriebe. Als entscheidender Einflussfaktor für diesen quantitativen und qualitativen Gender Gap erweist sich dabei eine mangelhafte oder fehlende Ressourcenausstattung von Frauen. Ansatzpunkt der staatlichen Förderung bietet insbesondere der Mangel an finanziellen Ressourcen. Aufgrund der empirischen Evidenz geringer Gründungsgrößen von Frauen, werden Programme zur Mikrofinanzierung als besonders frauengeeignet erachtet. Diese können zwar dazu beitragen, den quantitativen Gender Gap zu verringern. Ob sie darüber hinaus Unternehmensgründungen initiieren können, die neben primären auch sekundäre Beschäftigungseffekte hervorrufen sowie die Gleichstellung von Frau und Mann auf dem Selbständigenmarkt über eine rein quantitative Dimension hinaus vorantreiben können, bleibt fraglich. Es ist zu vermuten, dass Gründungsförderung in Form von Mikrodarlehen eher die Randständigkeit von Frauenbetrieben verfestigen und damit sowohl die Beschäftigungs- als auch die Gleichstellungseffekte hinter den Erwartungen zurückbleiben dürften. Um sich einer effizienteren Vorgehensweise der frauenspezifischen gründungsförderung nähern zu können, bietet das nutzentheoretische Modell von Douglas/Shepherd einen alternativen Ansatzpunkt. Dieses Modell stellt heraus, dass die Gründungsentscheidung geschlechtsunabhängig von bestimmten individuellen Eigenschaften und Einstellungen
beeinflusst wird. Personen, die beispielsweise aufgrund einer hohen Arbeitsmotivation und geringer Risiko- und Unabhängigkeitsaversion ein hohes unternehmerisches Potenzial aufweisen können, sehen sich sowohl einem großen Anreiz zur Selbständigkeit als auch hohen Opportunitätskosten der Gründung gegenüber. Da zu erwarten ist, dass Frauen mit großem unternehmerischen Potenzial eher dazu in der Lage sind, die beschäftigungs- und gleichstellungspolitischen Erwartungen zu erfüllen, wurde in der Arbeit im Anschluss an das Modell von Douglas/Shepherd diskutiert, ob Frauen aufgrund fehlenden unternehmerischen Potenzials oder aufgrund mangelnder Ausschöpfung desselben tendenziell eher Randexistenzen gründen. Es konnten sowohl Hinweise auf fehlendes unternehmerisches Potenzial (z.B. in Form von geringer Gründungsneigung oder beruflicher Segregation) als auch auf eine mangelnde Ausschöpfung des Vorhandenen (insbesondere aufgrund einer Doppelbelastung durch Familie und Beruf) gefunden werden.