Anerkennung von an ausländischen Universitäten erbrachter Studienleistungen im Fach Gründungsmanagement
Grundsätzlich werden im Ausland erbrachte Leistungen nur anerkannt, wenn im Vorfeld des Auslandsaufenthaltes (Voranfrage, siehe dazu Informationen des Prüfungsamtes vom 04.06.2004) eine aussagefähige detaillierte Gliederung und Beschreibung der Veranstaltung bei Frau Dr. Tegtmeier (Raum 6.134) vorgelegt werden. Darüber hinaus sind die der Veranstaltung zugrunde liegenden Literaturquellen anzugeben. Es ist zu bescheinigen, welche Leistung Hauptleistung der Veranstaltung ist (z.B. Klausur, Ausarbeitung, Referat).
Es werden nur Leistungen von Partneruniversitäten oder anderer akkreditierter Universitäten ab 3. Studienjahr anerkannt. Dies ist zu belegen. Die Akkreditierung bescheinigt das Prüfungsamt. Nachdem die grundsätzliche Anrechenbarkeit im Fach Gründungsmanagement im Vorfeld geprüft wurde, erfolgt die tatsächliche Anerkennung im Anschluss an den Auslandsaufenthalt nach Vorlage der Originalnachweise (ects-Punkte) beim Prüfungsamt.
Im Falle eines Spielraums bei der Notenumrechnung ist die Note durch den Fachvertreter Gründungsmanagement festzulegen. Bestätigungen anderer Fachvertreter führen nicht automatisch zu einer Anerkennung im Fach Gründungsmanagement.
gez. Prof. Dr. Reinhard Schulte - Fachvertreter Gründungsmanagement -

