Die englische Limited als alternative Rechtsform zur GmbH für deutsche Unternehmensgründungen. Meik Glindemann

Der EuGH hat eine Rechtssprechung entwickelt, die letztendlich auf einen Wettbewerb der Gesellschaftsformen innerhalb der EU hinausläuft. So ist jeder Mitgliedsstaat nun verpflichtet eine innerhalb der EU wirksam gegründete Gesellschaft ohne Wenn und Aber anzuerkennen. Deutschland erlebt zurzeit einen regelrechten Gründungsboom ausländischer Gesellschaften.

Besonders häufig wird dabei die Private Company Limited by Shares (kurz: Limited oder Ltd.) nach britischem Recht errichtet und in Deutschland betrieben, denn gerade diese wird von diversen Gründungsagenturen als gute Alternative zur deutschen GmbH dargestellt. Gegenüber der GmbH bestehen nach Meinung der Agenturen eine Reihe von Vorteilen, die die Limited zu DER Rechtsform für Deutsche Unternehmensgründer macht. Aufgrund der noch immer vorhandenen Intransparenz besteht auf diesem Gebiet noch viel Aufklärungsbedarf. Mit dieser Arbeit soll der aktuelle Erkenntnisstand dargestellt und die Frage, wann und für wen sich die Gründung der Limited anstatt der GmbH lohnt, beantwortet werden.